Treppenlift Förderung und Zuschüsse
 

 

Bis zu 4.180 € Zuschuss für einen Treppenlift sind über die Pflegekasse möglich. Wir beraten Sie zu den Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der passenden Lösung.

Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse

Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse den Einbau eines Treppenlifts als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 € bezuschussen.

Voraussetzung ist, dass der Treppenlift die häusliche Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht.

Gut zu wissen: Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen, können die Zuschüsse unter bestimmten Voraussetzungen zusammen bis zu 16.720 € betragen.

So funktioniert der Zuschuss

In wenigen Schritten von der Beratung bis zur möglichen Förderung durch die Pflegekasse.

1. Treppenlift planen

Wir beraten Sie und ermitteln die passende Lösung für Ihre Wohnsituation.

2. Angebot erhalten

Sie erhalten ein individuelles und unverbindliches Angebot für Ihren Treppenlift.

3. Zuschuss beantragen

Den Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Pflegekasse ein.

4. Entscheidung abwarten

Nach der Bewilligung kann der Treppenlift eingebaut werden.

Weitere Fördermöglichkeit: KfW Kredit

Für den Einbau eines Treppenlifts kann auch der KfW Förderkredit „Altersgerecht Umbauen 159“ infrage kommen. Gefördert werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung mit einem Kredit von bis zu 50.000 € je Wohneinheit. Die Beantragung erfolgt über einen Finanzierungspartner und muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Ob eine Förderung möglich ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab!

Welche Förderung kommt für Ihren Treppenlift infrage?

Wir beraten Sie persönlich vor Ort, nehmen Ihre Treppe kostenlos auf und erstellen Ihnen anschließend ein individuelles und unverbindliches Angebot.

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